Muster für die Information zur Barrierefreiheit für das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG)
Wichtiger Hinweis
Diese Muster sind
- vielleicht nicht vollständig, richtig, endgültig oder für deinen Anwendungsfall passend
- nicht durch Fachleute für Recht geprüft
Ihre Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko und ohne Gewähr.
Sie stellen einen Vorschlag dar, wie Informationen zur Barrierefreiheit gestaltet werden könnten. Und zwar so, dass sie für behinderte Menschen verständlich und hilfreich sind. Sie beruhen auf meiner langjährigen Erfahrung mit digitaler Barrierefreiheit und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Muster basieren auf beispielhaften Anwendungen. Sie sollten vor der Nutzung für den konkreten Fall angepasst und von Fachleuten für Recht geprüft werden.
Wenn du Informationen zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG) erstellst, hole dir bitte Hilfe. Fachleute für digitale Barrierefreiheit und Fachleute für Recht können dich dabei unterstützen.
Muster für Websites: Information zur Barrierefreiheit
Hinweis: Das ist eine fiktive Information zu einer nicht existierenden Website. Sie dient nur als Vorlage, wie sowas aussehen könnte.
Stand: 25. Juni 2025
Diese Angaben gelten für die Demo-Website, in dem Zustand der ab dem 28. Juni 2025 vermarktet wird.
Die Website ist unter folgenden Domains und Subdomains erreichbar: [hier die Domains und Subdomains auflisten]
Allgemeine Beschreibung
Mit der Demo-Website können Sie … [hier wichtige Funktionen der Website beschreiben].
Information zum Hersteller und Anbieter
Musterfirma
Vorname Nachname
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Land
Telefon: 01234 56789
E-Mail: info@mustermail.de
Anforderungen, Stand der Vereinbarkeit und Umsetzung
Die Website erfüllt die Anforderungen der Verordnung zum Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG).
Dabei wurden die nachfolgend genannten Normen und Richtlinien angewandt:
- Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549, Version 3.2.1
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.1, Stufen A und AA
Wir führen stetig Maßnahmen durch um die Barrierefreiheit und das Nutzungserleben mit der Website zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise:
- Wir nehmen die Beratung durch Fachleute für digitale Barrierefreiheit in Anspruch.
- Die Website wurde einem unabhängigen externen Barrierefreiheitstest unterzogen.
- Mitarbeitende wurden und werden zum Thema digitale Barrierefreiheit sensibilisiert und geschult.
- Anforderungen der Barrierefreiheit wurden in relevante interne Prozesse integriert (Konzepte, Design, Entwicklung und weitere).
- Wir führen intern automatisierte und manuelle Tests durch.
- Menschen mit Behinderungen testen die Website auf ihre Benutzerfreundlichkeit (Usability).
Details zur Barrierefreiheit
Grundlegendes
- Sie können die Website ohne Verlust von Informationen mit assistiven Technologien nutzen.
- Die Website schützt Ihre Privatsphäre. Das gilt auch für die Funktionen zur Barrierefreiheit.
- Sie können in der Website barrierefrei ihre Identität nachweisen oder sich authentifizieren. Dabei gibt es Alternativen zur biometrischen Identifizierung / Authentifizierung.
- Sicherheits- und Zahlungsfunktionen sind barrierefrei nutzbar.
Sehen
Die Website funktioniert bei eingeschränktem und fehlendem Sehvermögen. Sie setzt weder Sehvermögen noch Farberkennung voraus. Außerdem gibt es Alternativen zur visuellen Darstellung.
Schrift, Kontraste, Abstände
Schriftart, Schriftgröße und Schriftform wurden so gewählt, dass sie gut lesbar sind. Texte und visuelle Inhalte haben
gut erkennbare Kontraste.
Texte werden mit ausreichend Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt.
Die Darstellung in der Website ist anpassbar. Ihnen stehen dafür Einstellungen im Browser und/oder in Ihrem Betriebssystem zur Verfügung.
Alternativen zu Farbhinweisen
Für Farbhinweise gibt es Alternativen, die farbunabhängig sind. Beispielsweise zeigt die Website den Status nicht nur visuell, sondern auch mit Text an. Das gleiche gilt auch für Warnungen und Lieferhinweise.
Alternativen für Nicht-Text-Inhalte
Für Inhalte, die nicht aus Text bestehen, existieren Alternativen, die kein Sehvermögen voraussetzen. Die Website bietet beispielsweise Alternativtexte für Fotos, Symbole und Grafiken. Videos enthalten eine Tonspur, die wichtige visuelle Inhalte beschreibt (Audiodeskription).
Vergrößerung
Sie können die Darstellung der Inhalte vergrößern. Ihnen stehen dafür Einstellungen im Browser und/oder in Ihrem Betriebssystem zur Verfügung.
Mit Tastatur bedienbar
Sie können die Website mit einer externen Tastatur nutzen und steuern. Das funktioniert für alle Bereiche und Funktionen.
Die Navigation erfolgt in einer sinnvollen Reihenfolge.
Wenn Sie interaktive Elemente, wie beispielsweise Links oder Schaltflächen, mit der Tastatur auswählen, heben sich diese visuell
deutlich hervor (Fokusmarkierung).
Unterstützung für nicht-visuelle Ausgabe per Screenreader / Braillezeile
Sie können alle Bereiche, Inhalte und Funktionen der App mit dem Screenreader, der auf Ihrem Betriebssystem installiert ist, bedienen und ausgeben. Dies erfolgt entweder über eine akustische Ausgabe oder taktil über eine extern angeschlossene Braillezeile.
Zeitbegrenzungen
Die Website hat nur wenige Bereiche, in denen die Zeit begrenzt ist. Wenn ein Bereich eine Zeitbegrenzung hat, wird das rechtzeitig angekündigt. Sie können die Begrenzung dann verlängern, ändern oder ausschalten.
Überschriften und Beschriftungen
Die Website enthält aussagekräftige und sinnvoll strukturierte Überschriften und Beschriftungen.
Links
Links sind gut erkennbar und aussagekräftig beschriftet.
Auditive Ausgaben
In der Website gibt es an mehreren Stellen auditive Ausgaben, beispielsweise die Audiodeskription in Videos. Sie können diese pausieren, stoppen und ihre Geschwindigkeit sowie Lautstärke anpassen.
Hören
Die Website funktioniert bei eingeschränktem und fehlendem Hörvermögen. Sie setzt kein Hörvermögen voraus. Außerdem gibt es Alternativen für auditive Inhalte.
Alternativen für auditive Inhalte
Für auditive Ausgaben gibt es Alternativen, die kein Hörvermögen voraussetzen. Beispielsweise Untertitel für Videos, Textfassungen für Audio-Dateien und zusätzlich visuelle Hinweise für auditive Signale.
Beweglichkeit, Reichweite, Kraft
Die Website funktioniert mit eingeschränkter Beweglichkeit. Das gilt auch, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Dinge zu erreichen oder Kraft aufzuwenden. Sie benötigen diese Fähigkeiten nicht um die Website zu nutzen.
Mit Tastatur bedienbar
Sie können die Website mit einer externen Tastatur nutzen und steuern. Das funktioniert für alle Bereiche und Funktionen.
Die Navigation erfolgt in einer sinnvollen Reihenfolge.
Wenn Sie interaktive Elemente, wie beispielsweise Links oder Schaltflächen, mit der Tastatur auswählen, heben sich diese visuell
deutlich hervor (Fokusmarkierung).
Klickflächen
Klickflächen für interaktive Elemente, wie beispielsweise Links oder Schaltflächen, sind groß und mit ausreichend Abstand gestaltet. Dadurch sind sie gut erreichbar und bedienbar.
Ausrichtung des Bildschirms
Die Website funktioniert mit unterschiedlichen Ausrichtungen. Sie können Ihren Bildschirm sowohl quer, als auch hochkant ausrichten. Die Darstellung der Bereiche, Inhalte und Funktionen passt sich automatisch an.
Keine komplexen oder gleichzeitigen Bewegungen
Die Website funktioniert ohne komplexe, pfadbasierte oder gleichzeitige Bewegungen.
Zeitbegrenzungen
Die Website hat nur wenige Bereiche, in denen die Zeit begrenzt ist. Wenn ein Bereich eine Zeitbegrenzung hat, wird das rechtzeitig angekündigt. Sie können die Begrenzung dann verlängern, ändern oder ausschalten.
Sprechen
Die Website funktioniert bei eingeschränktem und fehlendem Sprechvermögen. Sie setzt kein Sprechvermögen voraus. Außerdem gibt es Alternativen, die kein Sprechvermögen voraussetzen.
Alternativen für Sprechen
Für Bereiche, in denen Sprechen erforderlich ist, gibt es Alternativen, die dies nicht voraussetzen. Sie können beispielsweise nicht nur per Telefon, sondern auch schriftlich Kontakt aufnehmen.
Kognitiv, psychisch, neurologisch, neurodivergent
Sie können die Website mit eingeschränkten oder alternativen kognitiven, psychischen oder neurologischen Fähigkeiten nutzen. Das gilt auch, wenn Sie sich als neurodivergent identifizieren.
Klare Strukturen
Der Aufbau der Website ist klar strukturiert.
Überschriften und Beschriftungen
Die Website enthält aussagekräftige und sinnvoll strukturierte Überschriften und Beschriftungen.
Links
Links sind gut erkennbar und aussagekräftig beschriftet.
Verständliche Texte
Die Texte in der Website sind gut verständlich geschrieben.
Ausfüllhilfen
Für häufig genutzte Felder können Sie die Ausfüllhilfe des Browsers und/oder Betriebssystems nutzen. Beispielsweise für Adress- oder Kontaktangaben.
Fehler vermeiden
Die Website wurde so gestaltet, dass sie Sie beim Vermeiden von Fehlern unterstützt.
Fehler korrigieren
Die Website unterstützt Sie bei der Korrektur von Fehlern.
Animationen
In der Website gibt es nur wenige, kurze Animationen. Sie können Animationen über Einstellungen im Browser und/oder in Ihrem Betriebssystem deaktivieren oder stoppen.
Licht-/Blitzeffekte
Die Website enthält keine Licht- oder Blitz-Effekte, die fotosensitive Anfälle auslösen
Zeitbegrenzungen
Die Website hat nur wenige Bereiche, in denen die Zeit begrenzt ist. Wenn ein Bereich eine Zeitbegrenzung hat, wird das rechtzeitig angekündigt. Sie können die Begrenzung verlängern, ändern oder ausschalten.
Auditive Ausgaben
In der Website gibt es an mehreren Stellen auditive Ausgaben, beispielswese Untertitel. Sie können diese pausieren, stoppen und ihre Geschwindigkeit sowie Lautstärke anpassen.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).
Muster für Apps: Information zur Barrierefreiheit
Hinweis: Das ist eine fiktive Information zu einer nicht existierenden App. Sie dient nur als Vorlage, wie sowas aussehen könnte.
Stand: 25. Juni 2025
Diese Angaben gelten für die Demo-App, in dem Zustand der ab dem 28. Juni 2025 vermarktet wird.
Allgemeine Beschreibung
Mit der Demo-App können Sie … [hier wichtige Funktionen der App beschreiben].
Die App steht für die Betriebssysteme iOS und Android zur Verfügung.
Information zum Hersteller und Anbieter
Musterfirma
Vorname Nachname
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Land
Telefon: 01234 56789
E-Mail: info@mustermail.de
Anforderungen, Stand der Vereinbarkeit und Umsetzung
Die App erfüllt die Anforderungen der Verordnung zum Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG).
Dabei wurden die nachfolgend genannten Normen und Richtlinien angewandt:
- Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549, Version 3.2.1
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.1, Stufen A und AA
Wir führen stetig Maßnahmen durch um die Barrierefreiheit und das Nutzungserleben mit der App zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise:
- Wir nehmen die Beratung durch Fachleute für digitale Barrierefreiheit in Anspruch.
- Die App wurde einem unabhängigen externen Barrierefreiheitstest unterzogen.
- Mitarbeitende wurden und werden zum Thema digitale Barrierefreiheit sensibilisiert und geschult.
- Anforderungen der Barrierefreiheit wurden in relevante interne Prozesse integriert (Konzepte, Design, Entwicklung und weitere).
- Wir führen intern automatisierte und manuelle Tests durch.
- Menschen mit Behinderungen testen die App auf ihre Benutzerfreundlichkeit (Usability).
Details zur Barrierefreiheit
Grundlegendes
- Sie können die App ohne Verlust von Informationen mit assistiven Technologien nutzen.
- Die App schützt Ihre Privatsphäre. Das gilt auch für die Funktionen zur Barrierefreiheit.
- Sie können in der App barrierefrei ihre Identität nachweisen oder sich authentifizieren. Dabei gibt es Alternativen zur biometrischen Identifizierung / Authentifizierung.
- Sicherheits- und Zahlungsfunktionen sind barrierefrei nutzbar.
Sehen
Die App funktioniert bei eingeschränktem und fehlendem Sehvermögen. Sie setzt weder Sehvermögen noch Farberkennung voraus. Außerdem gibt es Alternativen zur visuellen Darstellung.
Schrift, Kontraste, Abstände
Schriftart, Schriftgröße und Schriftform wurden so gewählt, dass sie gut lesbar sind. Texte und visuelle Inhalte haben gut erkennbare Kontraste.
Texte werden mit ausreichend Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt.
Die Darstellung in der App ist anpassbar. Ihnen stehen dafür Einstellungen in der App und/oder im Betriebssystem Ihres Mobilgeräts zur Verfügung.
Alternativen zu Farbhinweisen
Für Farbhinweise gibt es Alternativen, die farbunabhängig sind. Beispielsweise zeigt die App den Status nicht nur visuell, sondern auch mit Text an. Das gleiche gilt auch für Warnungen und Lieferhinweise.
Alternativen für Nicht-Text-Inhalte
Für Inhalte, die nicht aus Text bestehen, existieren Alternativen, die kein Sehvermögen voraussetzen. Die App bietet beispielsweise Alternativtexte für Fotos, Symbole und Grafiken. Videos enthalten eine Tonspur, die wichtige visuelle Inhalte beschreibt (Audiodeskription).
Vergrößerung
Sie können die Darstellung der Inhalte vergrößern. Ihnen stehen dafür Einstellungen in der App und/oder im Betriebssystem Ihres Mobilgeräts zur Verfügung.
Mit Tastatur bedienbar
Sie können die App mit einer externen Tastatur nutzen und steuern. Das funktioniert für alle Bereiche und Funktionen.
Die Navigation erfolgt in einer sinnvollen Reihenfolge.
Wenn Sie interaktive Elemente, wie beispielsweise Links oder Schaltflächen, mit der Tastatur auswählen, heben sich diese visuell deutlich hervor (Fokusmarkierung).
Unterstützung für nicht-visuelle Ausgabe per Screenreader / Braillezeile
Sie können alle Bereiche, Inhalte und Funktionen der App mit dem Screenreader Ihres Mobilgeräts bedienen und ausgeben. Dies erfolgt über eine akustische Ausgabe und/oder taktil über eine extern angeschlossene Braillezeile.
Zeitbegrenzungen
Die App hat nur wenige Bereiche, in denen die Zeit begrenzt ist. Wenn ein Bereich eine Zeitbegrenzung hat, wird das rechtzeitig angekündigt. Sie können die Begrenzung verlängern, ändern oder ausschalten.
Überschriften und Beschriftungen
Die App enthält aussagekräftige und sinnvoll strukturierte Überschriften und Beschriftungen.
Links
Links sind gut erkennbar und aussagekräftig beschriftet.
Auditive Ausgaben
In der App gibt es an mehreren Stellen auditive Ausgaben, beispielsweise die Audiodeskription in Videos. Sie können diese pausieren, stoppen und ihre Geschwindigkeit sowie Lautstärke anpassen.
Hören
Die App funktioniert bei eingeschränktem und fehlendem Hörvermögen. Sie setzt kein Hörvermögen voraus. Außerdem gibt es Alternativen für auditive Inhalte.
Alternativen für auditive Inhalte
Für auditive Ausgaben gibt es Alternativen, die kein Hörvermögen voraussetzen. Beispielsweise Untertitel für Videos, Textfassungen für Audio-Dateien und zusätzlich visuelle Hinweise für auditive Signale.
Beweglichkeit, Reichweite, Kraft
Die App funktioniert mit eingeschränkter Beweglichkeit. Das gilt auch, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Dinge zu erreichen oder Kraft aufzuwenden. Sie benötigen diese Fähigkeiten nicht um die App zu nutzen.
Mit Tastatur bedienbar
Sie können die App mit einer externen Tastatur nutzen und steuern. Das funktioniert für alle Bereiche und Funktionen.
Die Navigation erfolgt in einer sinnvollen Reihenfolge.
Wenn Sie interaktive Elemente, wie beispielsweise Links oder Schaltflächen, mit der Tastatur auswählen, heben sich diese visuell deutlich hervor (Fokusmarkierung).
Klickflächen
Klickflächen für interaktive Elemente, wie beispielsweise Links oder Schaltflächen, sind groß und mit ausreichend Abstand gestaltet. Dadurch sind sie gut erreichbar und bedienbar.
Ausrichtung des Bildschirms
Die App funktioniert mit unterschiedlichen Ausrichtungen. Sie können Ihren Bildschirm sowohl quer, als auch hochkant ausrichten. Die Darstellung der Bereiche, Inhalte und Funktionen passt sich automatisch an.
Keine komplexen oder gleichzeitigen Bewegungen
Die App funktioniert ohne komplexe, pfadbasierte oder gleichzeitige Bewegungen.
Zeitbegrenzungen
Die App hat nur wenige Bereiche, in denen die Zeit begrenzt ist. Wenn ein Bereich eine Zeitbegrenzung hat, wird das rechtzeitig angekündigt. Sie können die Begrenzung verlängern, ändern oder ausschalten.
Sprechen
Die App funktioniert bei eingeschränktem und fehlendem Sprechvermögen. Sie setzt kein Sprechvermögen voraus. Außerdem gibt es Alternativen, die kein Sprechvermögen voraussetzen.
Alternativen für Sprechen
Für Bereiche, in denen Sprechen erforderlich ist, gibt es Alternativen, die dies nicht voraussetzen. Sie können beispielsweise nicht nur per Telefon, sondern auch schriftlich Kontakt aufnehmen.
Kognitiv, psychisch, neurologisch, neurodivergent
Sie können die App mit eingeschränkten oder alternativen kognitiven, psychischen oder neurologischen Fähigkeiten nutzen. Das gilt auch, wenn Sie sich als neurodivergent identifizieren.
Klare Strukturen
Der Aufbau der App ist klar strukturiert.
Überschriften und Beschriftungen
Die App enthält aussagekräftige und sinnvoll strukturierte Überschriften und Beschriftungen.
Links
Links sind gut erkennbar und aussagekräftig beschriftet.
Verständliche Texte
Die Texte in der App sind gut verständlich geschrieben.
Ausfüllhilfen
Für häufig genutzte Felder können Sie die Ausfüllhilfe des Browsers und/oder Betriebssystems nutzen. Beispielsweise für Adress- oder Kontaktangaben.
Fehler vermeiden
Die App wurde so gestaltet, dass sie Sie beim Vermeiden von Fehlern unterstützt.
Fehler korrigieren
Die App unterstützt Sie bei der Korrektur von Fehlern.
Animationen
In der App gibt es nur wenige, kurze Animationen. Sie können Animationen über Einstellungen in der App oder in Ihrem Mobilgerät deaktivieren oder stoppen.
Licht-/Blitzeffekte
Die App enthält keine Licht- oder Blitz-Effekte, die fotosensitive Anfälle auslösen
Zeitbegrenzungen
Die App hat nur wenige Bereiche, in denen die Zeit begrenzt ist. Wenn ein Bereich eine Zeitbegrenzung hat, wird das rechtzeitig angekündigt. Sie können die Begrenzung verlängern, ändern oder ausschalten.
Auditive Ausgaben
In der App gibt es an mehreren Stellen auditive Ausgaben, beispielswese Untertitel. Sie können diese pausieren, stoppen und ihre Geschwindigkeit sowie Lautstärke anpassen.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).
Muster für Hardware-Produkte: Information zur Barrierefreiheit
Hinweis: Das ist eine fiktive Information zu einem nicht existierenden Hardware-Produkt. Sie dient nur als
Vorlage, wie sowas aussehen könnte.
Die Anforderungen für Produkte unterscheiden sich sehr stark, abhängig vom Produkttyp. Deshalb gilt für dieses Muster besonders,
dass es nur ein Beispiel ist. Sehr wahrscheinlich gelten für dein Produkt Anforderungen, auf die im Muster nicht eingegangen wird! Das gilt vor allem
für Selbstbedienungsterminals oder andere spezielle Produkte. So macht es schon einen riesigen Unterschied, ob ein Produkt sogenannte geschlossene Funktionalitäten hat oder nicht.
Dieses Muster kann nicht auf die vielen Möglichkeiten eingehen. Ich empfehle daher, dass du dich von Fachleuten für digitale Barrierefreiheit beraten lässt, die sich auch speziell mit Hardware-Produkten auskennen.
Und auch bei Fachleuten für Recht wäre das sehr von Vorteil.
Stand: 25. Juni 2025
Diese Angaben gelten für das Demo-Produkt (in Verkehr gebracht ab dem 28. Juni 2025).
Allgemeine Beschreibung
Das Demo-Produkt ist ein [hier Produkttyp einfügen, beispielsweise: Router, Smartphone, TV-Receiver].
Mit dem Demo-Produkt können Sie … [hier wichtige Funktionen des Produkts beschreiben].
Sie benötigen folgende Elemente um das Produkt zu nutzen:
- Internetanschluss
- Demo-App des Herstellers
- ein Mobilgerät, wie beispielsweise Smartphone oder Tablet, zur Nutzung der Demo-App
- individuelle Zugangsdaten
Bestimmte Elemente des Produkts steuern Sie auf Ihrem Mobilgerät über die Demo-App des Herstellers. Beispielsweise die Installation und Konfiguration des Produkts. Für die Demo-App gibt es eine eigene Information zur Barrierefreiheit [Link zur Information zur Barrierefreiheit der App einfügen].
Information zum Hersteller
Musterfirma
Vorname Nachname
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Land
Telefon: 01234 56789
E-Mail: info@mustermail.de
Anforderungen, Stand der Vereinbarkeit und Umsetzung
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Verordnung zum Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG).
Dabei wurden die nachfolgend genannten Normen und Richtlinien angewandt:
- Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549, Version 3.2.1
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.1, Stufen A und AA
Wir führen stetig Maßnahmen durch um die Barrierefreiheit und das Nutzungserleben mit dem Produkt zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise:
- Wir nehmen die Beratung durch Fachleute für digitale Barrierefreiheit in Anspruch.
- Das Produkt wurde einem unabhängigen externen Barrierefreiheitstest unterzogen.
- Mitarbeitende wurden und werden zum Thema digitale Barrierefreiheit sensibilisiert und geschult.
- Anforderungen der Barrierefreiheit wurden in relevante interne Prozesse integriert (Konzepte, Design, Entwicklung und weitere).
- Wir führen intern automatisierte und manuelle Tests durch.
- Menschen mit Behinderungen testen das Produkt auf seine Benutzerfreundlichkeit (Usability).
Details zur Barrierefreiheit
Grundlegendes
- Sie können das Produkt mit Hilfe von assistiven Technologien über die dazu gehörende App installieren und konfigurieren.
- Das Produkt schützt Ihre Privatsphäre. Das gilt auch für die Funktionen zur Barrierefreiheit.
- Sie können im Produkt barrierefrei ihre Identität nachweisen oder sich authentifizieren. Dabei gibt es Alternativen zur biometrischen Identifizierung / Authentifizierung.
- Sicherheitsfunktionen sind barrierefrei nutzbar.
- Das Produkt enthält keine Zahlungsfunktionen.
Anleitung
Für das Produkt gibt es eine kurze Schnellstart-Anleitung und eine Langfassung der Anleitung. Die gedruckte Version liegt in der Verpackung des Produkts. Die digitale Version finden Sie auf der Website des Produkts. Auf der Verpackung und den gedruckten Anleitungen gibt es fühlbare Beschriftungen. Außerdem gibt es einen QR-Code mit fühlbarer Markierung. Darüber gelangen Sie auch zur digitalen Version.
Wir achten darauf, dass unsere Anleitungen barrierefrei sind. Beispielsweise bei der Gestaltung mit guten Kontrasten, Schriftgrößen, Schriftart, Abständen, Zeilenhöhen und vielem mehr.
Auch bei den Inhalten achten wir darauf. Alles wird für mindestens zwei verschiedene Sinne erklärt. Für Grafiken, Symbole und Bilder gibt es Alternativtexte. Positionen für Kabel, Anschlüsse oder Bedienelemente werden so erklärt, dass Sie sie auch ohne Sehvermögen identifizieren können.
Wir achten darauf, dass wir die Anleitungen gut verständlich schreiben. Fachbegriffe werden durch einfachere Begriffe ersetzt oder erklärt.
Sie können die digitale Version der Anleitung mit assistiven Technologien nutzen. Beispielsweise können Sie sie mit dem Screenreader auf Ihrem Mobilgerät öffnen, bedienen und wahrnehmen. Oder Sie nutzen die Zoom-Funktion oder Sprachbedienung Ihres Browsers oder Betriebssystems.
Unseren Service können Sie mit verschiedenen Sinnen nutzen. In der Anleitung finden Sie die nötigen Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere Kontaktmöglichkeiten.
Sehen
Das Produkt funktioniert bei eingeschränktem und fehlendem Sehvermögen. Es setzt weder Sehvermögen noch Farberkennung voraus. Außerdem gibt es Alternativen zur visuellen Darstellung.
Schrift, Kontraste, Abstände
Schriftart, Schriftgröße und Schriftform wurden so gewählt, dass sie gut lesbar sind. Texte und visuelle Inhalte haben
gut erkennbare Kontraste. Texte werden mit ausreichend Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt.
Das gilt für das Produkt-Gehäuse, die Produktverpackung und auch die Anleitung des Produkts.
Die Darstellung in der digitalen Anleitung des Produkts ist anpassbar. Ihnen stehen dafür Einstellungen in der Software und/oder im Betriebssystem
zur Verfügung.
Alternativen zu Farbhinweisen
Farbhinweise wie beispielsweise Status, Warnungen oder Infos werden so angezeigt, dass sie auch farbunabhängig erkennbar sind. In der Anleitung steht, welche alternativen Möglichkeiten es zum Wahrnehmen gibt.
Alternativen für Nicht-Text-Inhalte
Für Inhalte, die nicht aus Text bestehen, existieren Alternativen, die kein Sehvermögen voraussetzen.
Anschlüsse und Bedienelemente des Produkts sind mit dem Sehsinn und dem Tastsinn wahrnehmbar und bedienbar. In der Anleitung werden alle Anschlüsse und Bedienelemente für mindestens zwei unterschiedliche Sinne beschrieben.
Vergrößerung
Sie können die Darstellung der Inhalte in der digitalen Version der Anleitung vergrößern. Ihnen stehen dafür Einstellungen in der Software und/oder im Betriebssystem zur Verfügung.
Mit Tastatur bedienbar
Sie können die digitale Anleitung des Produkts mit einer externen Tastatur nutzen und steuern. Das funktioniert für alle Bereiche und
Funktionen. Die Navigation erfolgt in einer sinnvollen Reihenfolge.
Wenn Sie interaktive Elemente, wie beispielsweise Links, mit der Tastatur auswählen, heben sich diese visuell deutlich hervor (Fokusmarkierung).
Unterstützung für nicht-visuelle Ausgabe per Screenreader / Braillezeile
Sie können alle Bereiche, Inhalte und Funktionen der digitalen Version der Anleitung mit dem Screenreader Ihres Mobilgeräts oder Betriebssystems bedienen und ausgeben. Dies erfolgt entweder über eine akustische Ausgabe oder taktil über eine extern angeschlossene Braillezeile.
Zeitbegrenzungen
Das Produkt hat nur wenige Bereiche, in denen die Zeit begrenzt ist. Beispielsweise steht der Vorgang zum Verbinden von Mobilgeräten mit dem Produkt (Pairing) aus Sicherheitsgründen nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Sie können den Vorgang aber beliebig oft neu starten, wenn Sie mehr Zeit benötigen.
Überschriften und Beschriftungen
Die Anleitung des Produkts enthält aussagekräftige und sinnvoll strukturierte Überschriften und Beschriftungen. Auch die Beschriftungen auf dem Produkt selbst sind entsprechend gewählt.
Links
Links sind in der digitalen Anleitung des Produkts gut erkennbar und aussagekräftig beschriftet.
Hören
Das Produkt funktioniert bei eingeschränktem und fehlendem Hörvermögen. Es setzt kein Hörvermögen voraus. Außerdem gibt es Alternativen für auditive Inhalte.
Alternativen und Einstellmöglichkeiten für auditive Inhalte
Für auditive Ausgaben gibt es Alternativen. Beispielsweise gibt es visuelle Hinweise für auditive Signale (Status, Warnungen und sonstige Hinweise). Außerdem können Sie die Signale, Warnungen und sonstigen Hinweise auch über die App des Produkts nachvollziehen. Darüber sind sie noch für mehr Sinne wahrnehmbar. Über die Einstellungen der App können Sie die auditive Ausgabe ausschalten oder ihre Lautstärke anpassen.
Beweglichkeit, Reichweite, Kraft
Das Produkt funktioniert mit eingeschränkter Beweglichkeit. Das gilt auch, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Dinge zu erreichen oder Kraft aufzuwenden. Sie benötigen diese Fähigkeiten nicht um das Produkt zu nutzen.
Produktverpackung
Das Produkt verfügt über eine barrierefreie Verpackung. Die Verpackung hat spezielle Laschen, Einbuchtungen, Markierungen und weitere barrierefreie Öffnungsmechanismen. Dadurch können Sie sie mit geringer Kraft und Mobilität nutzen.
Bedienelemente
Alle Elemente zum Bedienen des Produkts sind gut erreichbar und bedienbar. Das gilt beispielsweise für ihre Größe, Form, Position, und Abstände. Sie können mit geringem Kraftaufwand bedient werden. Es gibt weiter Mechanismen, die die Bedienung vereinfachen:
- Beispielsweise eine Handschlaufe, damit das Gerät beim Bedienen nichtso leicht herunterfällt.
- Die Unterseite des Geräts wurde so gestaltet, dass es besonders stabil ist und beim Bedienen möglichst nicht wackelt.
- Besonders heikle Bereiche, wie die Funktion zum Zurücksetzen auf die Werkseinstellung (Reset), sind speziell gesichert. So ist es unwahrscheinlich, dass sie unabsichtlich ausgelöst werden. Gleichzeitig gibt es eine Bedienhilfe, falls Sie diese Funktion bewusst auslösen wollen.
- Die Tasten sind speziell gesichert, so dass Sie Funktionen nicht unabsichtlich in kurzer Zeit mehrfach auslösen (beispielsweise bei einem Tremor).
Keine komplexen oder gleichzeitigen Bewegungen
Die Bedienung des Produkts funktioniert ohne komplexe, pfadbasierte oder gleichzeitige Bewegungen.
Zeitbegrenzungen
Das Produkt hat nur wenige Bereiche, in denen die Zeit begrenzt ist. Beispielsweise steht der Vorgang zum Verbinden von Mobilgeräten mit dem Produkt (Pairing) aus Sicherheitsgründen nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Sie können den Vorgang aber beliebig oft neu starten, wenn Sie mehr Zeit benötigen.
Sprechen
Das Produkt funktioniert bei eingeschränktem und fehlendem Sprechvermögen. Es setzt kein Sprechvermögen voraus. Außerdem gibt es Alternativen, die kein Sprechvermögen voraussetzen.
Alternativen für Sprechen
Das Produkt selbst setzt keine Sprechvermögen voraus.
Unseren Service können Sie auch ohne Sprechvermögen kontaktieren. Sie können uns beispielsweise eine E-Mail senden.
Kognitiv, psychisch, neurologisch, neurodivergent
Sie können das Produkt mit eingeschränkten oder alternativen kognitiven, psychischen oder neurologischen Fähigkeiten nutzen. Das gilt auch, wenn Sie sich als neurodivergent identifizieren.
Klare Strukturen
Der Aufbau des Produkts ist klar strukturiert.
Beschriftungen
Das Produkt enthält aussagekräftige Beschriftungen.
Verständliche Texte
Die Texte auf dem Produkt und in der Anleitung sind gut verständlich geschrieben.
Fehler vermeiden
Das Produkt wurde so gestaltet, dass es Sie beim Vermeiden von Fehlern unterstützt.
Fehler korrigieren
Das Produkt unterstützt Sie bei der Korrektur von Fehlern.
Animationen
Das Produkt enthält keine Animationen.
Licht-/Blitzeffekte
Das Produkt enthält keine Licht- oder Blitz-Effekte, die fotosensitive Anfälle auslösen
Zeitbegrenzungen
Das Produkt hat nur wenige Bereiche, in denen die Zeit begrenzt ist. Beispielsweise steht der Vorgang zum Verbinden von Mobilgeräten mit dem Produkt (Pairing) aus Sicherheitsgründen nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Sie können den Vorgang aber beliebig oft neu starten, wenn Sie mehr Zeit benötigen.
Alternativen und Einstellmöglichkeiten für auditive Inhalte
Für auditive Ausgaben gibt es Alternativen. Beispielsweise gibt es visuelle Hinweise für auditive Signale (Status, Warnungen und sonstige Hinweise). Außerdem können Sie die Signale, Warnungen und sonstigen Hinweise auch über die App des Produkts nachvollziehen. Darüber sind sie noch für mehr Sinne wahrnehmbar. Über die Einstellungen der App können Sie die auditive Ausgabe ausschalten oder ihre Lautstärke anpassen.
Benutzerschnittstellen und assistive Technologien
Das Produkt unterstützt die für die Barrierefreiheit relevanten Benutzerschnittstellen und assistiven Technologien. Es hat folgende Benutzerschnittstellen:
- Visuell: Lichtanzeigen (LEDs) und visuelle Beschriftungen/Symbole auf dem Produkt-Gehäuse sowie visuelle Anzeigen in der Anleitung und der App des Produkts
- Auditiv: in das Produkt integrierte auditive Signaltöne
- Haptisch (fühlbar): Fühlbare Bedienelemente, Anschlüsse und Symbole auf dem Produkt-Gehäuse sowie fühlbare Beschriftungen und Markierungen auf der Produktverpackung und der gedruckten Anleitung
- Digital: digitale Oberfläche über die App des Produkts, die für verschiedene Sinne zugänglich und mit assistiven Technologien kompatibel ist
Das Produkt wurde mit folgenden assistiven Technologien / Hilfsmitteln getestet: [hier zutreffende Liste einfügen]
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).
Häufige Fragen und Antworten
Wer hat die Muster geschrieben?
Die Muster wurden von mir, Nina Gerling, in meiner Privatzeit geschrieben. Ich bin Expertin für digitale Barrierefreiheit mit über 20 Jahren Erfahrung. Diese Website und alle Infos darauf sind von mir privat.
Sind die Inhalte von der EN 301549 oder WCAG abgeleitet?
Die Vorlagen sind ein Kompromiss: Ich möchte, dass die Information zur Barrierefreiheit der Zielgruppe, Menschen mit Behinderungen, wirklich etwas bringt.
Es gibt gesetzliche Infos, die drin stehen müssen. Beim Rest orientiere ich mich an den üblichen
Normen und Richtlinien. Ich erwähne aber nicht jedes Detail. Sonst verstehen nur Menschen mit Fachwissen den Text.
Manche Details fasse ich
zusammen oder vereinfache sie, damit sie leichter verständlich sind. Einige Punkte erwähne ich nicht, weil sie für Laien
zu kompliziert sind. Dafür gibt es bei jedem Sinn am Anfang eine Zusammenfassung. Darin steht, dass die Dienstleistung
oder das Produkt auch dann funktioniert, wenn man nicht alle Sinne voll nutzen kann.
Darf ich die Muster für die Information zur Barrierefreiheit nutzen?
Ich erlaube die Nutzung auf dein eigenes Risiko und ohne Gewähr. Ich empfehle ausdrücklich, dass du die Texte vor der Nutzung für deine Zwecke anpasst. Du solltest dich dazu von Fachleuten für digitale Barrierefreiheit beraten lassen. Zudem solltest du die Texte vor der Veröffentlichung oder Weitergabe von Fachleuten für Recht prüfen lassen.
Heißt es Erklärung oder Information zur Barrierefreiheit?
- Das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG) erwähnt die Information zur Barrierfreiheit.
- Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) für Behörden spricht von der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Achtung: Wenn Leute danach suchen, finden sie oft Muster für die BITV beziehungsweise den Öffentlichen Bereich. Die Anforderungen unterscheiden sich jedoch. Viele Fachleute für Recht raten davon ab, eine Vorlage der BITV für das BFSG zu nutzen.
Deshalb passe ich auf, dass ich den Begriff Information zur Barrierefreiheit nutze, wenn es um das BFSG geht. Es ist aber vermutlich kein Problem, wenn der Begriff „Erklärung“ statt „Information“ genutzt wird.
Gibt es andere Muster für die Information zur Barrierefreiheit?
Ja, mir ist zum Beispiel dieses Muster
von Rechtsanwalt Dr. Schwenke bekannt. Ob es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann ich nicht einschätzen.
Meine Muster haben nicht den Anspruch vollständig, richtig oder besser zu sein. Sie zeigen einen alternativen Ansatz, bei dem der
Informationsgehalt für behinderte Menschen im Vordergrund steht.
Achtung: Es gibt viele Muster für Erklärungen zur Barrierefreiheit. Diese haben oft eine andere gesetzliche Basis.
Kann es sein, dass wir vom BFSG und der BITV betroffen sind?
Soweit ich weiß, könnte das dann geschehen, wenn eine Behörde wie ein Wirtschaftsunternehmen handelt. Beispielsweise indem sie Produkte über einen Web-Shop an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft. Oder wenn eine Bank zu großen Teilen in öffentlicher Hand ist und Bankdienstleistungen für Privatpersonen anbietet. Ob das zutrifft, sollten Fachleute für Recht prüfen.
In den mir bekannten Fällen wiesen Fachleute für Recht darauf hin, dass die Anforderungen beider Gesetze zutreffen. In so komplizierten Fällen solltest du dich dringend beraten lassen. Die Muster auf dieser Webseite sind für diese Kombis nicht geeignet.
Ist die EU-Konformitätserklärung identisch mit der Information zur Barrierefreiheit?
Nein. Die Information zur Barrierefreiheit (IzB) ist nicht das Gleiche wie die CE-Konformitätserklärung oder Technische Dokumentation. Die Zielgruppe der Information zur Barrierefreiheit sind Privatpersonen mit Behinderungen in ihrer Rolle als „Verbraucher“.
Die EU-Konformitätserklärung (Externer Link) ist eine der Voraussetzungen dafür, dass ein Produkt das CE-Kennzeichen haben und angeboten werden darf. In dieser Erklärung beschreiben Hersteller für viele wichtige Gesetze, wie sie diese mit dem Produkt erfüllen. Das BFSG ist auch eines dieser Gesetze. Falls die Marktüberwachung es begründet und verlangt, müssen Hersteller Unterlagen aushändigen. Beispielsweise die vorgeschriebene technische Dokumentation laut Anlage 2 des BFSG. Und vermutlich auch den Nachweis, dass sie intern das Verfahren zur Bewertung der Konformität durchgeführt haben. Mit diesen Unterlagen weisen sie bei der Behörde nach, dass das Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Details dazu kannst du bei Fachleuten für Recht erfragen.
Brauche ich ein Formular zum Melden von Barrieren?
Soweit ich weiß, musst du das Formular nicht anbieten. Ich empfehle jedoch, ein leicht auffindbares und barrierefreies Kontaktformular für den Zweck bereitzustellen. Beispielsweise am Anfang und am Ende der Information zur Barrierefreiheit. So können dir behinderte Menschen einfach gefundene Fehler melden. Im Idealfall sind dann keine Klagen nötig, weil du Fehler gleich behebst.
Muss ich die Norm oder Richtlinie benennen, an die wir uns halten?
Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen. Das Gesetz schreibt dir nicht vor, dass du die Anforderungen mit einer bestimmten Norm oder Richtlinie erfüllst. Du kannst sie theoretisch auch anders erfüllen. Manche Fachleute für Recht empfehlen, dass du die Norm oder Richtlinie benennst, wenn du sie erfüllst. Andere raten davon ab. Lass dich daher für deinen konkreten Fall von Fachleuten für Recht beraten.
Müssen wir einen Barrierefreiheitstest, Schulung, Beratung oder dergleichen machen?
Dazu gibt es keine Pflicht im BFSG. Oft macht es aber Sinn.
Ich gebe im Muster Beispiele, wie ein Unternehmen vorgehen könnte. Manche
Fachleute für Recht empfehlen, dass man das aufschreibt. Ob das für dich Sinn macht, solltest du in einer Beratung klären.
- Mit Schulungen können deine Mitarbeitenden mehr zum Thema digitale Barrierefreiheit lernen.
- Ein unabhängiger Barrierefreiheitstest hilft, damit du weißt, wie barrierefrei dein Angebot ist.
- Fachleute für digitale Barrierefreiheit beraten zur korrekten Umsetzung. Sie verfügen über Erfahrung und kennen passende Lösungen für deinen Bereich.
- Barrierefreiheit ist in allen Prozessen wichtig. Plane sie von Anfang an fest ein. So funktioniert es auf Dauer und du erhältst gute Ergebnisse. Außerdem ist es meist deutlich günstiger, als Barrierefreiheit erst am Ende herzustellen.
- Automatisierte Tests helfen einige Fehler zu vermeiden. Sie finden aber nur einen Teil der Fehler. Deshalb solltest du auch manuelle Tests einplanen.
- Behinderte Menschen verdienen mehr als nur grundlegende Barrierefreiheit. Sie wollen auch, dass es angenehm und einfach ist, dein Angebot zu nutzen. Usability-Tests mit behinderten Menschen helfen, Probleme aufzudecken.
Brauchen wir ein Zertifikat für die digitale Barrierefreiheit?
Das BFSG schreibt keine Zertifizierung vor. Soweit ich weiß, gibt es kein offizielles Zertifikat, das die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit bescheinigt.
Unterschiedliche Firmen und Organisationen bieten Prüfverfahren, Konformitätsbewertungen oder selbst erstellte Zertfikate an. Ihre Aussagekraft ist sehr unterschiedlich, je nachdem was, wie und von wem geprüft wird.
Was soll ich tun, wenn wir Barrieren haben?
Wenn du vom BFSG betroffen bist, musst du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Falls dein Produkt oder deine Dienstleistung Barrieren hat, solltest du diese erstmal einstufen. Nutze dafür bei Bedarf die Hilfe von Fachleuten für digitale Barrierefreiheit und Fachleute für Recht:
- Wie schwerwiegend ist das Problem?
- Kann das Problem gelöst werden?
- Stehen die nötigen Ressourcen zur Verfügung?
- Bis wann wird das Problem gelöst?
- Wird das Problem vor oder nach dem gesetzlichen Stichtag gelöst? Der Stichtag ist der 28. Juni 2025. Teilweise gibt es Übergangsfristen.
- Willst du eine Ausnahmeregelung nutzen?
Wenn das Problem erst nach dem Stichtag gelöst wird
Meines Wissens nach musst du in diesem Fall der Marktüberwachungsbehörde Bescheid geben. Das gilt auch für Marktüberwachungsbehörden in anderen EU-Ländern in denen du das Produkt oder die Dienstleistung anbietest. Dabei musst du das Problem ausgiebig beschreiben und angeben, wie und wann du es beheben wirst. Wenn die Behörde es begründet und verlangt, musst du ihr weitere Infos geben. Du musst auch mit ihr zusammen arbeiten.
Fachleute für Recht empfehlen, dass du dich vorher von ihnen beraten lässt. Es macht auch Sinn, Fachleute für digitale Barrierefreiheit um Hilfe zu bitten. Wenn du in der Information zur Barrierefreiheit Probleme beschreibst, hat das rechtliche Auswirkungen.
Wenn du eine Ausnahmeregelung nutzen willst
Das Gesetz erwartet, dass du die gesetzlichen Anforderungen einhältst. Für bestimmte Fälle lässt es jedoch Ausnahmen zu. Beispielsweise wenn die Umsetzung der Anforderungen zu einer grundlegenden Änderung der Wesensmerkmale des Produkts führt. Oder wenn die Umsetzung der Anforderungen dich unverhältnismäßig belastet.
Die Regeln dafür sind sehr streng! Du hast dann umfangreiche Pflichten die Ausnahme detailliert zu begründen und zu dokumentieren. Diese Angaben musst du aufbewahren und aktualisieren. Außerdem musst du die zuständige Behörde informieren. Bei Produkten musst du die Ausnahmeregelung auch in der EU-Konformitätserklärung angeben.
Wichtig: Ich empfehle dringend, dass du dich dazu ausführlich von Fachleuten für Recht beraten lässt. Bitte beachte, dass du dich vermutlich nicht pauschal von allen Anforderungen der Barrierefreiheit befreien lassen kannst. Die Ausnahmeregelungen gelten vermutlich nur für einzelne Anforderungen.
Hinweis zur Marktüberwachungsbehörde: Die Behörde befindet sich momentan noch im Aufbau. Daher ist es meines Wissens nach noch nicht möglich, mit ihr Kontakt aufzunehmen. Der offizielle Name lautet Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Sie wird in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) eingerichtet.
Soll ich nicht erfüllte Anforderungen in der Information zur Barrierefreiheit angeben?
Für behinderte Menschen ist es sehr wichtig, dass sie wissen, ob es Barrieren gibt. Daher wäre es für sie hilfreich, wenn Probleme offen kommunziert werden. So wie das beispielsweise in den Erklärungen zur Barrierefreiheit im Öffentlichen Bereich gehandhabt wird. Die Lage ist beim BFSG jedoch komplizierter:
Wichtig: Wie bereits erwähnt, erwartet das BFSG, dass du alle Anforderungen erfüllst, die dich betreffen. Sonst drohen Bußgelder oder stärkere Maßnahmen der Marktüberwachung. Das Gesetz lässt bei Nichtkonformität außerdem Klagen von behinderten Menschen, bestimmten Verbänden und Mitbewerbern zu. Wenn du Anforderungen nicht erfüllst, hat das daher rechtliche Auswirkungen und erhebliche Risiken. Lass dich von Fachleuten für Recht beraten, wie du damit richtig umgehst. Sie können dir Rat geben, ob du bekannte Barrieren öffentlich in der Information zur Barrierefreiheit nennen musst und sollst.
Soll die Information zur Barrierefreiheit in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Im Gesetz wird erwähnt, dass die Information zur Barrierefreiheit in die AGB eingefügt werden könnte. Viele Fachleute für Recht raten davon jedoch dringend ab. Sobald die Informationen in den AGB platziert werden, gelten zusätzliche rechtliche Vorgaben dafür. Deshalb empfehlen viele Fachleute, dass sie an einem anderen Ort veröffentlicht werden. Beispielsweise:
- Websites: Ein Link „Barrierefreiheit“ könnte in der Fußzeile der Website platziert werden.
- Software/App: Ein Link „Barrierefreiheit“ könnte bei den wesentlichen Infos zur App im App-Store hinterlegt werden. Außerdem könnte der Link auch einfach auffindbar direkt in der App oder Software platziert werden.
- Hardware-Produkt: Die Information zur Barrierefreiheit könnte auf der Website des Produkts platziert werden. Der Link dorthin könnte beispielsweise über einen QR-Code auf der Produktverpackung oder dem Gerät platziert werden. Damit dieser auch für blinde Menschen gut erkennbar ist, könnte zudem eine fühlbare Beschriftung (Braille oder Reliefschrift) darauf hinweisen.
In welcher Form sollen die Informationen zur Barrierefreiheit veröffentlicht werden?
Die Informationen zur Barrierefreiheit müssen deutlich wahrnehmbar und barrierefrei sein. Ich empfehle dafür eine barrierefreie Webseite im HTML-Format. Andere Formate sind auch möglich, beispielsweise ein barrierefreies PDF. Allerdings sagen viele behinderte Menschen, dass PDFs für sie nicht so gut nutzbar sind wie Webseiten.
Kann ich die Muster auch in anderen Ländern nutzen, beispielsweise in Österreich?
Die Muster sind auf das deutsche Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG) ausgerichtet. Ich vermute aber, dass sie in großen Teilen auch für die entsprechenden Gesetze der anderen EU-Länder geeignet wären. Der Grund dafür ist, weil diese Varianten in den EU-Länder ebenfalls vom European Accessibility Act (EAA) abgeleitet sind. Es könnte aber wichtige Unterschiede geben. Hole dir Hilfe von Fachleuten für digitale Barrierefreiheit. Lass den Text von Fachleuten für Recht prüfen, die sich mit dem Gesetz in deinem Land auskennen.
Ich habe einen Fehler in dieser Anleitung entdeckt. Wie kann ich dir das sagen?
Vielen Dank, dass du dir die Mühe machst! Ich freue mich sehr, wenn du mir hilfst, Fehler zu entdecken.
Du kannst mir gerne eine E-Mail senden.
Oder du nutzt eine der zahlreichen weiteren Möglichkeiten mich zu kontaktieren.
Aktuelle Hinweise
- 23. April 2025: Veröffentlichung der Muster ohne Anspruch auf Vollständigkeit / Richtigkeit.